Montag – Freitag: 13:00 Uhr - 15:00 Uhr und 19:00 Uhr – 08:00 Uhr 

Samstag: 13:00 Uhr, nur Rasen mähen ist bis 17:00 gestattet

An Sonn- und Feiertagen: Ganztägig 

Nachtruhe: 22:00 Uhr – 08:00 Uhr

 

Die vorgenannten Ruhezeiten gelten in den Monaten Mai bis Oktober.

Im  April und November entfallen von Montag bis Freitag die Ruhezeiten zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr

In den Monaten Dezember bis März sind nur die gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten !